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Der direkte Draht
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Kündigung
Wenn Sie eine neue Versicherung abschließen möchten, sollten Sie ihre bisherige (falls vorhanden) rechtzeitig kündigen. Schauen Sie daher in Ihren Vertrag nach Kündigungsfristen und Laufzeit.
Eine ordentliche Kündigung erfolgt immer zu einem festen Termin (z.B. bei KFZ-Versicherungen zum Jahresende) abzüglich der Kündigungsfrist (meist 1 bis 3 Monate im Voraus).
Einer außerordentliche Kündigung kann der Versicherungsnehmer meistens nach Schadensfällen, Verkauf der versicherten Objekte oder bei Beitragserhöhungen vornehmen.
Entscheidend ist der Posteingang bei der Versicherung. Daher empfielt sich ein Einschreiben mit Übergabeschein oder ein Fax mit Sendebericht als Beleg.
Pflichten
Seit 2007 gilt das Versicherungsvertrags- gesetz. Achten Sie in einem Schadensfall darauf, dass Sie diesen umgehend mit Angabe von Ursache und Höhe der Versicherung melden, bevor Sie z.B. selber Reparaturen vornehmen. Belegen Sie möglichst alles, bzw. finden Sie Zeugen. ggf. auch die Polizei (z.B. bei Einbruch, Unfall). Beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäss. Versuchen Sie alles, um Schäden zu mindern oder zu verhindern.
Versicherungsarten
Auslandskranken-
versicherungen
Hausratversicherungen
Rechtsschutz-
versicherungen
Lebensversicherungen
Rentenversicherungen
Krankenversicherungen
Autoversicherungen
Berufsunfähigkeits-
versicherungen
Gewerbeversicherungen
Haftpflichtversicherungen





















