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KFZ-Versicherung

Autoversicherungsvergleich

Es gibt verschiedene Autoversicherungen.
Die größte Absicherung - auch für den Fahrer und Versicherungsnehmer selber - bieten die Teil- und Vollkaskoversicherungen.

Die Vollkaskoversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie sichert eigene Schäden bei selbst verschuldeten Unfällen ab. Ausnahmen sind jedoch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Fahren ohne Führerschein und andere Regelverstöße sind genauso verboten wie das Verleihen an andere Fahrer.

Empfehlenswert ist diese Versicherung bei Neuwagen oder generell bei teuren Autos. Die Versicherungsprämie ist u.a. abhängig vom Schadensfreiheitsrabatt. Je länger man unfallfrei fährt desto günstiger ist der Betrag. Für Teilkaskoversicherungen gilt das nicht. Unter Umständen kann daher eine Vollkaskoversicherung sogar günstiger sein als die Teilkasko.

Die Teilkaskoversicherung ist auch keine Pflicht. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die tatsächlich durch Diebstahl, Feuer, Explosion, Unwetter, Überschwemmung oder bei Unfällen mit Wildtieren entstehen. Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern fallen nicht darunter. Das übernimmt die Vollkasko zusätzlich zu den genannten Vorfällen.

Beim Antrag hat man die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung festzulegen. Damit zahlt man alles über der festgelegten Summe selber. Dafür ist der Versicherungsbeitrag geringer. Schadensfreiheitsrabatte gibt es bei der Teilkaskoversicherung nicht. Der Grund liegt wohl daran, dass die Kostenursache zumeist höhere Gewalt ist und weniger auf eigene Fahrkünste beruht.

Empfehlenswert ist diese Versicherung für Autos im mittleren Preisbereich. 

Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt dagegen nur die Kosten des geschädigten Verkehrsteilnehmers ab. Unterschiede gibt es in der Deckungssumme für die verschiedenen Folgen eines Unfalls. Zunächst seinen hier natürlich die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz eines Fahrzeugs zu nennen. Sind beteiligte Personen (außer man selber) verletzt, entstehen Behandlungs- und Heilungskosten. Im Extremfall muss auch an eine Invalidität gedacht werden. Diese kann zu Verdienstausfällen und Frührentenzahlungen führen. Weitere Kosten entstehen durch den Abschleppdienst. Insassen des eigenen Wagens sind ebenfalls mitversichert.     

In Deutschland gehört die KFZ-Haftpflichtversicherung zur Pflicht, sofern man ein entsprechendes Fahrzeug anmeldet. Damit werden alle Verkehrsteilnehmer geschützt.

Die Höhe der Versicherungsprämie wird u.a. durch die eigene Fahrpraxis bestimmt. Je länger man unfallfrei fährt desto höher wird der Schadenfreiheitsrabatt, der die Kosten bis über 60% reduziert.
Anders herum erhöhen sich aber auch die Beiträge bis zu 100%, je häufiger man Unfälle fabriziert.

Benachteiligt bei diesem Prinzip sind Fahranfänger. Sie sollten daher gebrauchte Autos mit passender Typklasse wählen, die in die Preisermittlung einkalkuliert wird. Durch das Alter der PKWs kann auf Vollkasko verzichtet werden. Trickreich ist es natürlich auch, wenn man den Wagen zunächst als Zweitwagen auf seine Eltern anmeldet. Durch die Fahrpraxis kann später zu einem besseren Schadenfreiheitsrabatt auf seinen Namen gewechselt werden. Auch ein Sicherheitsfahrtraining kann die Versicherungen erweichen. 

Weitere Einflüsse auf die Prämienberechnung haben der Ort der Zulassung, das Alter des Fahrers und des Fahrzeugs, der Beruf, die Kilometerleistung pro Jahr und ggf. noch andere Merkmale. Auch die Zusicherung, dass man den PKW stets alleine fährt, bringt Punkte.

Die Mindestdeckungssumme für Schäden ist gesetzlich vorgeschrieben. Kosten, die darüber hinaus gehen, muss der Versicherungsnehmer selber tragen. Es sei denn, man wählt eine höhere Deckungssumme. 

Da die Beiträge als auch der Leistungsumfang durchaus unterschiedlich sind lohnt sich ein Vergleich im folgenden Formular. Online-Abschlüsse sind im  i.d.R. günstiger, da Personal- und Verwaltungskosten geringer sind.

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Die Kfz-Versicherung kann jedes Jahr zum 30. November ordentlich gekündigt werden. Erhöht der Versicherer die Prämie, dann haben Sie das Recht der außerordentlichen Kündigung. Sie sollten sich parallel zur Kündigung um einen neuen Versicherer kümmern, damit Sie über durchgehenden Versicherungsschutz für Ihr Kfz verfügen.

 

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