Berufsunfähigkeitsversicherungsvergleich
Hätten
Sie gedacht, dass ca. 25% der deutschen Bürger berufsunfähig werden, bevor sie
das Rentenalter erreicht haben? Der Staat gewährt den Bürgern, die vor 1961
geboren sind, einen Beitrag aus der ehemaligen gesetzlichen
Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch das Geld reicht meistens nicht zum Leben
aus.
Jüngere Menschen sind i.d.R. in einem solchen Fall gar nicht abgesichert, sofern sie nicht über ausreichend Eigenkapital oder eine private Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen.
Die
Berufsunfähigkeitsversicherungen springt in dem Fall an, wenn man seinen Beruf aus gesundheitlichen, psychischen oder physischen Gründen nicht mehr ausgeüben kann. Liegt ein entsprechendes Attest vom Arzt vor zahlt die Versicherung eine Rente, bis die 'normale' Rente ab 67 Jahren greift.
Ob einen die Versicherung aufnimmt und wie hoch die monatlichen Beiträge sind hängt vom Alter, Geschlecht, Beruf und vom Gesundheitszustand ab. Die Prämie ist natürlich umso höher, desto älter der Antragsteller ist. Ebenso werden körperlich anstrengende Berufe höher belastet als z.B. Schreibtischjobs.
Im Formular können Sie mit ihren individuellen Daten eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung finden. Sie sollten aber auf einige Dinge achten.
Bei dieser Versicherungsart ist nicht nur die Höhe des Beitrages relevant, sondern auch die Klauseln im Versicherungsvertrag. Normalerweise hat die Versicherung die Möglichkeit, für den Versicherungsnehmer einen alternativen Beruf zu finden, den dieser trotz seiner gesundheitlichen Schäden ausführen kann. Um das auszuschließen gibt es den abstraken Verweisungsverzicht. Dieser sollte keine weitere Ausnahmen enthalten, z.B. zumutbare Umorganisation des Arbeitsplatzes.
Eine dauerhafte Berufsunfähigkeit kann oftmals erst nach 6 Monaten bestätigt werden. Bis dahin zahlt die Versicherung i.d.R. noch kein Geld. Um es nachträglich zu erhalten muss die rückwirkende Zahlung ab erstmaliger Feststellung der Berufsunfähigkeit im Vertrag festgehalten sein.
Das sollte auch generell bei verspäteten Mitteilungen gegenüber der Versicherung gelten.
Eine weitere Klausel bezieht sich auf die Anweisungen des behandelnden Arztes. Um diesen nicht beliebige Folge leisten zu müssen, sollte dieser Fall ausgeschlossen werden, wenn man darin Probleme sieht.
Sinnvoll ist ein kurzes Rücktrittsrecht von Seiten der Versicherung. Sollten Sie versehentlich falsche Angaben bzgl. Ihrer Krankheitsgeschichte gemacht haben, hat die Versicherung die Möglichkeit, den Vertrag bis zu einem festgelegten Zeitpunkt zu kündigen. Der Zeitraum sollte demnach so kurz wie möglich sein - es sei denn, sie haben ganz sicher nur richtige Angaben gemacht. Noch besser ist der Verzicht auf § 41 VVG. Damit darf die Versicherung den Beitrag nicht erhöhen oder kündigen.
Wägen Sie ab, ob
die eine oder andere Klausel für Sie relevant ist. Denn durch das Streichen
könnten natürlich höhere Beiträge entstehen.