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Gesetzliche Krankenversicherung

Die meisten deutschen Bundesbürger sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Dazu zählen vor allem Arbeitnehmer.
Es gibt derzeit über 250 Krankenversicherungen, die teilweise aus bestimmten Gruppierungen hervorgegangen sind, z.B. Techniker KK. Mittlerweile spielt die Spezialisierung keine Rolle, da freie Wahl möglich ist. Jede Versicherung muss Sie aufnehmen - ohne Gesundheitsüberprüfung. Die Tarife sind nicht einheitlich, so dass sich ein Vergleich lohnt. Die Werte können zwischen 11 und 15% schwanken.

Im Gegensatz zu den privaten Kassen hängt der monatliche Betrag vom Bruttogehalt ab. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte hinzu.

Die Leistungsunterschiede sind nicht so gravierend und frei auswählbar wie bei den Privaten. Grundleistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Das wichtigste Vergleichskriterium ist somit der Preis.

Sollten Sie bereits in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein können Sie nur einmal jährlich zum 1. Januar wechseln. Die Kündigung bei Ihrer aktuellen Versicherung muss somit bis zum 30. September eingehen. Anschließend können Sie sich eine neue Versicherung suchen. Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht funktionieren, bleiben sie weiter in der jetzigen - trotz Kündigung.

Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung


Die Basis-Absicherung durch den Staat

Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen; seit 2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung.

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Leistungen im Detail - es lohnt sich.