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Riester-Rente

Die sogenannte Riester-Rente wurde von Herrn Riester, Ex-Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, eingeführt. Sie dient der freiwilligen Altersvorsorge. Im Grunde ist es eine private Rentenversicherung, die staatlich gefördert wird. Das geschieht in Form einer Zulage für Erwachsene und Kinder oder als steuerlicher Sonderabgabenabzug. Die staatlichen Zuschüsse sind abhängig von den sozialpflichtig eingezahlten Rentenbeiträgen. Zudem entscheidet die Höhe der Beiträge zur privaten Altersvorsorge. Derzeit sind 4% vom Bruttogehalt nötig, um die volle Förderung von 154 Euro, sowie 185 Euro pro Kind (300 Euro für ab Kinder, die ab 2008 geboren sind) zu erhalten, darunter gibt es Abstriche.
Der steuerlich absetzbare Höchstbeitrag liegt bei 2100 Euro.

Nicht rentenversicherungspflichtige Personen wie Selbständige, freiwillig Versicherte, geringfügig Beschäftigte und Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen können diese Art der bezuschussten Riester-Rente nicht nutzen.

Die Zulage wird auch nicht gewährt, wenn die Auszahlungssumme unter der eingezahlten Beitragssumme liegt. Zudem darf die Auszahlung erst mit dem Rentenalter beginnen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten einer Riester-Rente. Für jüngere Personen ist ein Fondssparplan eine sinnvolle Varinate. Ältere Bürger bevorzugen aus gutem Grunde einen Banksparplan oder die Riester-Rentenversicherung. Je länger die Ansparung läuft desto höher wird die Auszahlung durch den Zinseszins.

Der Vorteil der Riester-Rente ist der staatliche Zuschuss. Ob eine solche Vorsorge tatsächlich sinnvoll ist, weiß heute noch niemand so genau. Zur Beantwortung der Frage gehören auch persönliche Aspekte. Der Lebenswandel kann sich ändern: Heirat oder berufliche Entwicklung (und somit z.B. höhere Einkünfte).
Es ist auch fraglich, wieviel der Einzelne im Alter tatsächlich benötigt. Wie hoch wird die normale Rente sein und wird noch eine Grundsicherung gezahlt.

Derzeit wird eine Riester-Rente eher als sinnvoll angesehen, weswegen auch schon sehr viele Bundesbürger eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben. Im Formular können Sie Angebote vergleichen.

Informationen zur Riester Rente


Vom Staat gefördert

Die Riester-Rente ist ein Sonderfall innerhalb der privaten Rentenversicherung und für viele ein Einstieg in die private Altersvorsorge. Wer 2010 vier Prozent des Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte private Altersvorsorge investiert hat, bekommt zusätzlich vom Staat 154 Euro (Ehepaar doppelt) plus 185 Euro pro Kind. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, wird die Riester-Zulage auf 300 Euro erhöht. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, bleibt es bei der bisher festgelegten Zulage von 185 Euro pro Kind. Unter 25-Jährige erhalten zusätzlich eine einmalige staatliche Sonderzuwendung in Höhe von 200 Euro.

Die Riester-Rente ist bei niedrigem Einkommen oder für Anleger mit Kindern sinnvoll aber auch für besser verdienende Angestellte und Beamte aufgrund der hohen steuerlichen Förderung attraktiv.

Vergleich und Angebot zur Riester Rente

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