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Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist als private Altersvorsorge für Selbständige gedacht, die staatlich unterstützt wird. Pro Jahr kann der Versicherungsnehmer mit dieser Basis-Rente bis zu 20000 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Deren Höhe steigert sich Jahr für Jahr von 62 auf 100%. 

Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, um die Steuerminderung nutzen zu können. Das Kapital darf nicht vererbt, veräußert oder beliehen werden. Die Auszahlung muss in Rentenform erfolgen.

Neben einer Immobilienanlage und Fondssparen gehört die Rürup-Rente zu den attraktivsten Modellen für die Altersvorsorge für Selbständige, zumal Einzahlungen in eine Lebensversicherung mit einem Freibetrag von 5069 Euro mittlerweile von der steuermindernden Regelung unberührt bleiben.

Informationen zur Rürup Rente


Für Selbstständige und Freiberufler

Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 60. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.

Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird belohnt. Im Jahr 2011 sind 72 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent an. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten.

Vergleich und Angebot zur Rürup Rente

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