Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist eine spezielle
Form der Haftpflicht. Diese sollte von Besitzern von Hunden, Pferden und
Wildtieren zusätzlich abgeschlossen werden.
Versichert werden damit
Schäden, die größere Haustiere verursachen. Kleintiere wie Vögel und Katzen
sind meistens in der allgemeinen privaten Haftpflichtversicherung für Menschen
abgedeckt. Für Eigenschäden kommen die Versicherung allerdings nicht
auf.
Pflichtverletzungen wie Hunde ohne Leine laufen lassen oder das
Gartentor offen lassen spielen bei der Absicherung meistens keine Rolle.
Jedoch gehören mutwillige oder vorsätzliche Schäden nicht dazu. Ein
Tier also bewusst auf den Angrif auf Menschen abrichten wird natürlich
nicht erstattet.
Entscheidend für die Beitragshöhe ist vor allem die
Deckungssumme. Diese sollte möglichst hoch angesetzt werden, um nicht den Rest
aus eigener Tasche zahlen zu müssen.
Zum Vergleich der Versicherungen
können Sie das folgende Formular nutzen.
Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens in bestimmten Fällen auch die Haftpflicht weiterer Personen eingeschlossen.
Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.