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Versicherung für Tiere

AGILA

AGILA - die Krankenkasse für Hund und Katze

  • Operations-Kostenversicherung
  • Tierhalterhaftpflicht
  • Krankenversicherung
  • Gesundheitspaß

Krankenversicherung

Ist die Katze gesund, freut sich der Mensch - das gilt übrigens auch für Hunde! Damit das so bleibt, sollten Sie Ihren Liebling regelmäßig zum Gesundheitscheck bringen. Die Kosten hierfür kann eine Tier-Krankenversicherung tragen, wie z.B. AGILA.

Gesundheitspaß

Krankeit bei Hund oder Katze kann teuer werden. Hier sollten Sie vorbeugen. Nützlich ist ein Gesundheitspaß für Haustiere, der alle Risiken für Ihren Liebling abdeckt, inkl. Impfungen und Wurmkur.

Tierhalterhaftpflicht

Aus Spiel kann ganz schnell teuer Ernst werden - besonders bei Hunden. Sollte Ihr Haustier einen Schaden anrichten, hilft - wie bei Menschen auch - eine Haftpflichtversicherung. Diese spezielle Absicherung für Tiere ist sehr zu empfehlen, z.B. durch eine Hundehalterhaftpflicht.

OP-Versicherung

Eine Tieroperation kann teuer werden. Auch hierfür können Sie sich und Ihren Liebling absichern. Besonders empfehlenswert ist die OP-Versicherung der AGILA, die eine deutlich geringere Prämie als für eine Tierkrankenvollversicherung anbietet.

AGILA Tierversicherung

Der direkte Draht

Neben unserem Kontaktformular, per E-Mail und Live-Chat sind wir auch telefonisch zu erreichen:
info@versichert-in-deutschland.de
Tel. 05322 - 820614
Tel. 05322 - 9049150
täglich 6 bis 16 Uhr

Live-Chat
Schreiben oder sprechen Sie mit uns mit einem Klick auf den Button. Wir sprechen deutsch und englisch. We speak english and german.

Kündigung

Wenn Sie eine neue Versicherung abschließen möchten, sollten Sie ihre bisherige (falls vorhanden) rechtzeitig kündigen. Schauen Sie daher in Ihren Vertrag nach Kündigungsfristen und Laufzeit.
Eine ordentliche Kündigung erfolgt immer zu einem festen Termin (z.B. bei KFZ-Versicherungen zum Jahresende) abzüglich der Kündigungsfrist (meist 1 bis 3 Monate im Voraus).
Einer außerordentliche Kündigung kann der Versicherungsnehmer meistens nach Schadensfällen, Verkauf der versicherten Objekte oder bei Beitragserhöhungen vornehmen.
Entscheidend ist der Posteingang bei der Versicherung. Daher empfielt sich ein Einschreiben mit Übergabeschein oder ein Fax mit Sendebericht als Beleg.

Pflichten

Seit 2007 gilt das Versicherungsvertrags- gesetz. Achten Sie in einem Schadensfall darauf, dass Sie diesen umgehend mit Angabe von Ursache und Höhe der Versicherung melden, bevor Sie z.B. selber Reparaturen vornehmen. Belegen Sie möglichst alles, bzw. finden Sie Zeugen. ggf. auch die Polizei (z.B. bei Einbruch, Unfall). Beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäss. Versuchen Sie alles, um Schäden zu mindern oder zu verhindern.

Versicherungsarten

Auslandskranken-
versicherungen
Hausratversicherungen
Rechtsschutz-
versicherungen
Lebensversicherungen
Rentenversicherungen
Krankenversicherungen
Autoversicherungen
Berufsunfähigkeits-
versicherungen
Gewerbeversicherungen
Haftpflichtversicherungen