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Werbemöglichkeit auf Versichert-in-Deutschland

Sie möchten auf unserer Website werben?

Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten an:

  • eigene Unterseite 150,- EUR/mtl.
  • Textblock mit Bild 90.- EUR/mtl.
  • Werbebanner  60,- EUR/mtl.
     

alle Preise excl. 19% Mehrwertsteuer

Aus Qualitätsgründen lassen wir nur eine bestimmte Anzahl von externer Werbung zu. Eine Ablehnung ist möglich, wenn die beworbene Website nicht den Interessen unserer Besucher entspricht oder rechtliche Gründe dagegen sprechen.

Zur Zeit können wir Ihnen noch keine Zugriffsstatistiken veröffentlichen. Dafür erhalten Sie in der Zeit oben aufgeführte Einstiegspreise.

Bei uns beträgt die Mindestbuchungzeit nur 3 Monate. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Sie erhalten ein Vorbuchungsrecht, wenn Sie anschließend erneut Werbung schalten.

Schicken Sie eine E-Mail an info@kcw.de mit dem Stichwort 'Werbung Versicherungen' mit den nötigen Informationen (Texte, Bilder, Links etc.) oder füllen Sie ganz bequem das Formular aus.

Zahlung erfolgt per Vorabüberweisung auf unser deutsches Konto, Paypal oder Moneybookers. Wir schalten Ihre Werbung sofort nach Zahlungseingang, bzw. zu Ihrem aufgeführten Startdatum.
Sie erhalten selbstverständlich eine Rechnung für Ihre Buchhaltung.


Der direkte Draht

Neben unserem Kontaktformular, per E-Mail und Live-Chat sind wir auch telefonisch zu erreichen:
info@versichert-in-deutschland.de
Tel. 05322 - 820614
Tel. 05322 - 9049150
täglich 6 bis 16 Uhr

Live-Chat
Schreiben oder sprechen Sie mit uns mit einem Klick auf den Button. Wir sprechen deutsch und englisch. We speak english and german.

Kündigung

Wenn Sie eine neue Versicherung abschließen möchten, sollten Sie ihre bisherige (falls vorhanden) rechtzeitig kündigen. Schauen Sie daher in Ihren Vertrag nach Kündigungsfristen und Laufzeit.
Eine ordentliche Kündigung erfolgt immer zu einem festen Termin (z.B. bei KFZ-Versicherungen zum Jahresende) abzüglich der Kündigungsfrist (meist 1 bis 3 Monate im Voraus).
Einer außerordentliche Kündigung kann der Versicherungsnehmer meistens nach Schadensfällen, Verkauf der versicherten Objekte oder bei Beitragserhöhungen vornehmen.
Entscheidend ist der Posteingang bei der Versicherung. Daher empfielt sich ein Einschreiben mit Übergabeschein oder ein Fax mit Sendebericht als Beleg.

Pflichten

Seit 2007 gilt das Versicherungsvertrags- gesetz. Achten Sie in einem Schadensfall darauf, dass Sie diesen umgehend mit Angabe von Ursache und Höhe der Versicherung melden, bevor Sie z.B. selber Reparaturen vornehmen. Belegen Sie möglichst alles, bzw. finden Sie Zeugen. ggf. auch die Polizei (z.B. bei Einbruch, Unfall). Beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäss. Versuchen Sie alles, um Schäden zu mindern oder zu verhindern.

Versicherungsarten

Auslandskranken-
versicherungen
Hausratversicherungen
Rechtsschutz-
versicherungen
Lebensversicherungen
Rentenversicherungen
Krankenversicherungen
Autoversicherungen
Berufsunfähigkeits-
versicherungen
Gewerbeversicherungen
Haftpflichtversicherungen